Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen die wenigsten Deutsche darüber Bescheid, was Anwälte für ihre Arbeit verlangen dürfen und wie hoch Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sein können.
Im Auftrag des GDV hat Forsa im April 2015 eine repräsentative Befragung von 1.012 Bundesbürgern ab 18 Jahre zum Thema „Einschätzungen zu Kosten eines Rechtsstreits“ durchgeführt. Ziel der Umfrage sei es gewesen, allgemein und anhand einiger konkreter Fallbeispiele herauszufinden, ob und inwieweit die Bundesbürger die Kosten eines Rechtsstreites realistisch einschätzen könnten.
Rund 80% der Befragten hätten die Kosten viel zu niedrig eingeschätzt; lediglich sechs Prozent hätten mit ihrer Einschätzung richtig gelegen. „Das Ergebnis überrascht: Obwohl fast 60% der Befragten angeben, dass sie schon einmal rechtliche Hilfe benötigten, herrscht über die Höhe der anfallenden Kosten große Unkenntnis“, sagt Thomas Lämmrich, Leiter der Abteilung Rechtsschutzversicherung im GDV.
Ein Drittel der Befragten traue sich zwar eine realistische Einschätzung zu, wenn es ganz allgemein um die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen gehe. Wenn allerdings nach der Höhe von Gebühren oder Honoraren in konkreten Rechtsfällen gefragt werde, würden 78% mit ihren Angaben völlig falsch liegen. Denn das Kostenrisiko bei rechtlichen Auseinandersetzungen sei wesentlich höher, als drei Viertel der Befragten glaubten.
Mehr als die Hälfte der Befragten gehe davon aus, dass derjenige vor Gericht Recht bekomme, der das meiste Geld für Anwälte zur Verfügung habe. Fast 50% würden sogar auf die Durchsetzung ihres Rechts verzichten, wenn die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung höher ausfallen könnten als ihre eigentliche Forderung. Besonders ältere Menschen fürchteten dabei das Kostenrisiko; hier liege der Anteil derer, die auf eine Klage verzichten würden, sogar bei über 50%.
Das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung lasse sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Sie übernehme z.B. die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte dafür aufkommen muss. Solle der Gang vor Gericht vermieden werden, würden Rechtsschutzversicherer auch die Kosten für eine Mediation erstatten.
Vor knapp zwei Jahren wurde das Kostenrecht geändert. Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher wurden angehoben. Damit hätten sich auch die Kosten für Verbraucher zur Durchsetzung ihres Rechts deutlich erhöht. Der GDV habe darauf hingewiesen, dass sich durch die Änderung des Kostenrechts die Schadenzahlungen alleine für die Rechtsschutzversicherer um rund 16% bzw. um 375 Mio. Euro pro Jahr erhöhen würden. Letztlich aber treffe die Erhöhung alle Verbraucher, die ihr Recht wahrnehmen wollten oder müssten.
Quelle: Pressemitteilung des GDV v. 06.07.2015 | JURIS Das Rechtsportal