Aktuelle E-Bikes: Was gilt für den Versicherungsschutz?  

Ob als Freizeitsportgerät oder für die tägliche Fahrt zur Arbeit: E-Bikes liegen absolut im Trend. Doch wer zahlt den Schaden, wenn man mit dem Elektrofahrrad einen Unfall verursacht? Ob die private Haftpflichtversicherung einspringt oder ob man ein Versicherungskennzeichen braucht, hängt von Leistung und Geschwindigkeit des Elektrorades ab.

Gängige Pedelecs mit einer Leistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Ein Nummernschild und eine spezielle Versicherung sind deshalb nicht erforderlich. Verursacht man als Fahrer eines solchen Pedelecs einen Schaden, springt genau wie beim Radeln ohne elektrische Antriebshilfe die private Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt natürlich, man besitzt eine solche Police. Von den einfachen Pedelecs unterscheiden sich die schnellen Speed-Pedelecs. Sie leisten bis zu 4.000 Watt und erreichen eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Diese S-Pedelecs zählen verkehrsrechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie sind führerscheinpflichtig (Klasse M oder Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B), benötigen eine Betriebserlaubnis und dürfen nur mit Versicherungskennzeichen auf die Straße. Mit dem Kauf dieses Kennzeichens besteht dann automatisch Haftpflichtschutz für ein Jahr. Achtung: Eine Reihe von Herstellern bietet mittlerweile Tuningkomponenten an, die die Drosselung von Pedelecs ausschalten. Derart veränderte E-Bikes dürfen in Deutschland nicht auf öffentlichem Straßen verwendet werden, bei Unfällen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Wichtig zu wissen: Für die schnellen S-Pedelecs gilt Helmpflicht. Im Ernstfall kann es außerdem teuer werden, sich um den Versicherungsschutz zu drücken, denn der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist genauso wie das Fahren ohne Führerschein eine Straftat und führt zur Anzeige. Unversichert zahlt man bei einem selbst verursachten Unfall natürlich auch alle Schäden aus der eigenen Tasche.

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